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-**BEM - betriebliches Eingliederungsmanagement**  +**BEM - betriebliches Eingliederungsmanagement**
  
 Einen jeden von uns kann es treffen – nach einer langwierigen Krankheit, oder aber auch nach häufigen kurzen Erkrankungen – sollte gemeinsam mit dem Arbeitgeber und den entsprechenden Interessenvertretungen nach Möglichkeiten zur Überwindung der Arbeitsunfähigkeit bzw. nach vorbeugenden Maßnahmen gesucht werden. An dieser Stelle kommt BEM ins Spiel. BEM steht für "betriebliches Eingliederungsmanagement". Einen jeden von uns kann es treffen – nach einer langwierigen Krankheit, oder aber auch nach häufigen kurzen Erkrankungen – sollte gemeinsam mit dem Arbeitgeber und den entsprechenden Interessenvertretungen nach Möglichkeiten zur Überwindung der Arbeitsunfähigkeit bzw. nach vorbeugenden Maßnahmen gesucht werden. An dieser Stelle kommt BEM ins Spiel. BEM steht für "betriebliches Eingliederungsmanagement".
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 Seit November 2013 gibt es im Universitätsklinikum A.ö.R. eine Dienstvereinbarung zum betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM). Seit November 2013 gibt es im Universitätsklinikum A.ö.R. eine Dienstvereinbarung zum betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM).
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 Die Grundlage dafür ergibt sich aus dem Sozialgesetzbuch IX ([[http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/__84.html|SGB IX § 84 Abs.2]]). Danach ist der Arbeitgeber verpflichtet mit allen Mitarbeitern, die innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig waren, mit Beteiligung der entsprechenden Interessenvertretungen und der Zustimmung des betroffenen Mitarbeiters nach Wegen zu suchen, wie die Arbeitsunfähigkeit überwunden und mit welchen Unterstützungen erneuten Arbeitsunfähigkeiten vorgebeugt werden kann. Bei einer Nichtteilnahme hat der Mitarbeiter aber keine arbeitsrechtlichen Maßnahmen zu erwarten. Doch es sollte im Interesse eines jeden Betroffenen sein, vom BEM zu profitieren. Die Grundlage dafür ergibt sich aus dem Sozialgesetzbuch IX ([[http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/__84.html|SGB IX § 84 Abs.2]]). Danach ist der Arbeitgeber verpflichtet mit allen Mitarbeitern, die innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig waren, mit Beteiligung der entsprechenden Interessenvertretungen und der Zustimmung des betroffenen Mitarbeiters nach Wegen zu suchen, wie die Arbeitsunfähigkeit überwunden und mit welchen Unterstützungen erneuten Arbeitsunfähigkeiten vorgebeugt werden kann. Bei einer Nichtteilnahme hat der Mitarbeiter aber keine arbeitsrechtlichen Maßnahmen zu erwarten. Doch es sollte im Interesse eines jeden Betroffenen sein, vom BEM zu profitieren.
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 Um Ängste zu nehmen und um aufzuklären, was BEM ist, was es bedeutet und wie es abläuft, können Sie sich mit den folgenden Dokumenten vertraut machen. Diese werden im Fall der Fälle genutzt werden. Um Ängste zu nehmen und um aufzuklären, was BEM ist, was es bedeutet und wie es abläuft, können Sie sich mit den folgenden Dokumenten vertraut machen. Diese werden im Fall der Fälle genutzt werden.
  
- +|Dienstvereinbarung 03/2013 zum **betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM)** gemäß § 84 Abs. 2 SGB IX (gültig ab 01.11.2013, aktualisiert 01.08.2018)  |{{:pr:medien:dv:dv2013-03-bem-version201808.pdf|Download}}   
-|Dienstvereinbarung 03/2013 zum **betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM)** gemäß § 84 Abs. 2 SGB IX |{{:pr:medien:dv:dv2013-03-bem.pdf|Download}}  +|DV 03/2013 **BEM** - Flyer, aktualisiert 01.08.2018  |{{:pr:medien:dv:dv2013-03-bem_flyer_201808.pdf|Download}}   
-|DV 03/2013 **BEM** - Flyer |{{:pr:medien:dv:dv2013-03-bem_flyer_091013.pdf|Download}}  +|Anlage 1 Ablaufplan zur DV 03/2013 **BEM**, aktualisiert 01.08.2018  |{{:pr:medien:dv:dv2013-03-bem-anlage1_ablaufplan201808.pdf|Download}}   
-|Anlage 1 Ablaufplan zur DV 03/2013 **BEM**  |{{:pr:medien:dv:dv2013-03-bem-anlage1_ablaufplan.pdf|Download}}  +|Anlage 2a Anschreiben Infogespräch zur DV 03/2013 **BEM**, aktualisiert 01.08.2018  |{{:pr:medien:dv:dv2013-03-bem-anlage2a_anschreiben_infogespraech201808.pdf|Download}}   
-|Anlage 2a Anschreiben Infogespräch zur DV 03/2013 **BEM**  |{{:pr:medien:dv:dv2013-03-bem-anlage2a_anschreiben_infogespraech_051113.pdf|Download}}  +|Anlage 2b Rückantwort zur DV 03/2013 **BEM**, aktualisiert 01.08.2018  |{{:pr:medien:dv:dv2013-03-bem-anlage2b_rueckantwort201808.pdf|Download}}   | 
-|Anlage 2b Rückantwort zur DV 03/2013 **BEM**  |{{:pr:medien:dv:dv2013-03-bem-anlage2b_rueckantwort_221013.pdf|Download}} +|Anlage 2c Zweites Anschreiben Infogespräch zur DV 03/2013 **BEM**, aktualisiert 01.08.2018  |{{:pr:medien:dv:dv2013-03-bem-anlage2c_zweites_anschreiben_infogespraech201808.pdf|Download}}   | 
-|Anlage 3 Teilnahme Ablehnung zur DV 03/2013 **BEM**  |{{:pr:medien:dv:dv2013-03-bem-anlage3_teilnahme-ablehnung_bem_061113.pdf|Download}}  +|Anlage 2d Drittes Anschreiben Infogespräch zur DV 03/2013 **BEM**, aktualisiert 01.08.2018  |{{:pr:medien:dv:dv2013-03-bem-anlage2c_drittes_anschreiben_infogespraech201808.pdf|Download}}   
-|Anlage 4 Einverständnisserklärung zur DV 03/2013 **BEM**  |{{:pr:medien:dv:dv2013-03-bem-anlage4_einverstaendniserklaerung_071113.pdf|Download}}  +|Anlage 3 Teilnahme Ablehnung zur DV 03/2013 **BEM**, aktualisiert 01.08.2018  |{{:pr:medien:dv:dv2013-03-bem-anlage3_teilnahme-ablehnung_bem201808.pdf|Download}}   
-|Anlage 5 Beendigungserklärung zur DV 03/2013 **BEM**  |{{:pr:medien:dv:dv2013-03-bem-anlage5_beendigungsmitteilung_bem.pdf|Download}}  | +|Anlage 4 Einverständnisserklärung zur DV 03/2013 **BEM**, aktualisiert 01.08.2018  |{{:pr:medien:dv:dv2013-03-bem-anlage4_einverstaendniserklaerung201808.pdf|Download}}   
 +|Anlage 5 Beendigungserklärung zur DV 03/2013 **BEM**, aktualisiert 01.08.2018  |{{:pr:medien:dv:dv2013-03-bem-anlage5_beendigungsmitteilung_bem201808.pdf|Download}}   |
  
 Falls Sie Fragen wenden Sie Sich bitte vertrauensvoll an uns. Falls Sie Fragen wenden Sie Sich bitte vertrauensvoll an uns.
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pr/bem.1386197921.txt.gz · Zuletzt geändert: 2017/09/18 05:01 (Externe Bearbeitung)